Was ist Ultraleichtfliegen?
Ultraleichtfliegen bedeutet ökonomisch, ohne viel Sprit alleine oder zu zweit zu fliegen.
Mit inzwischen hochmodernen Flugzeugen, die meist aus GFK - CFK speziell leicht gebaut und trotzdem hoch belastbar sind.
Dank Aerodynamik und Faserverbundwerkstoffen können Geschwindigkeiten bis ca. 400 kmh erreicht werden.
Zudem verfügen UL-Flugzeuge über ein Rettungssystem das pyrotechnisch ausgelöst wird und das Flugzeug samt Insassen im Notfall schonend am Fallschirm zu Boden bringt.
Voraussetzungen
Zum Erreichen der Lizenz gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre
- Lizenzerteilung frühestens mit 17 Jahren
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2, LAPL
Theorieausbildung
- Theorieausbildung in Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie, Technik (Pyrotechnische Einweisung) inkl. Menschliches Leistungsvermögen
Das Lehrmaterial wird von uns am Anfang der Ausbildung zusammen mit einem Starter-Set zur Verfügung gestellt.
Den Theorieunterricht können wir individuell nach Ihren Terminwünschen anpassen.
Praxisausbildung
- Gesetzlich vorgeschriebene Mindestflugstunden 30 Stunden, davon 5 Stunden Alleinflug
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über eine Strecke größer als 200km mit Zwischenlandung
- Mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug länger als 50km mit Zwischenlandung
- Theoretische und Praktische Einweisung in besondere Flugzustände und das Verhalten bei Notfälle
Der Praxisunterricht findet nach Ihren individuellen Wünschen über das ganze Jahr statt.
Passagierberechtigung
Zur Mitnahme von Passagieren in doppelsitzigen Dreiachsern ist eine Berechtigung notwendig.
Voraussetzungen für den Erwerb dieser Passagierberechtigung ist der Nachweis von 5 Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers. Als Überlandflug gilt ein Flug von mindestens 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz.
Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt.
Der zweite der beiden 200-km-Flüge in Begleitung des Fluglehrers kann hierbei als Prüfungsflug gewertet werden.
In unserer Flugschule darf sich der/die Flugschüler/in beim Überlandflug selbst eine Strecke aussuchen, die er/sie gerne mal fliegen würde.
Erstberatung und Schnupperstunde
Wenn Sie Interesse am Fliegen haben empfehlen wir Ihnen eine Schnupperstunde (220€ zzgl. 19% MwSt.) bei uns zu vereinbaren, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, Ihre Fragen zu beantworten und in die Welt des Fliegens hinein zu schnuppern.
Hierbei Informieren wir Sie gerne über den
Ablauf der Pilotenausbildung und rechnen Ihnen die
Schnupperstunde bei Beginn der Ausbildung an.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Preise finden Sie hier
Ihr Team Flugschule CarboFly Bodensee
Seit über 25 Jahren...